Informationen zum Coronavirus
Stellungnahme der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns vom 23.04.2020
Zahnärztliche Behandlung: Kein erhöhtes Risiko in Zahnarztpraxen trotz Covid-19
Liebe Patientinnen und Patienten,
trotz der Corona-Pandemie besteht bei Ihrer zahnärztlichen Behandlung kein erhöhtes Risiko.
→ Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge.
→ Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt. Jede Praxis verfügt zudem über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten.
→ Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und ist Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis.
→ Ein Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den Patienten wirksam aus. Deshalb ist er nun auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen vorgeschrieben.
→ Die Zahnarztpraxen achten darüber hinaus darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist, und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
→ Die Patienten können also alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, ohne Angst vor einer Corona-Infektion zu haben. In Zahnarztpraxen besteht kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
Ihre Bayerische Landeszahnärztekammer Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
V.i.S.d.P.: Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB und Präsident der BLZK, Fallstraße 34/Flößergasse 1, 81369 München